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Für die Sicherheit der Kleinen: zertifizierte Spielplatzkontrollen

23.03.2022 Magazin
Mitarbeiter kontrolliert Klettergerüst im Rahmen einer Spielplatzkontrolle

Schaukeln, Klettergerüste, Rutschen – Spielplätze lassen Kinderaugen strahlen. Umso wichtiger ist es, die Sicherheit der Kleinsten beim Spielen zu gewährleisten. Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, wie Tests vom TÜV Rheinland zeigen. Demnach weisen rund 80 Prozent der Spielplätze in deutschen Großstädten Mängel auf, bei über der Hälfte sogar Mängel mit akutem Handlungsbedarf. Wir zeigen auf, wie diese Mängel genormt und zertifiziert verhindert werden können. 

Ein sicherer Spielplatz ist Pflicht

Regelmäßige Kontrollen fallen unter die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers oder Eigentümers eines Spielplatzes, der öffentlich zugänglich ist oder zur Nutzung überlassen wird – beispielsweise von Wohnungsbaugesellschaften oder Städten und Gemeinden. Grundlage ist das Bürgergesetzbuch (BGB), in dem es in den Paragrafen 823 und 276 heißt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit […] eines anderen widerrechtlich verletzt, [und somit „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“], ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. Diese Pflicht tritt laut BGB nicht ein, „wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.“ 

Dieser Sicherung kommen zertifizierte Spielplatzkontrollen nach – der Auftraggeber überträgt mit Beauftragung diese Versicherungspflicht, sofern sie von unterwiesenen oder ausgebildeten Mitarbeitern ausgeführt werden. Hierbei wird nach aktuell gültiger Fassung der Fachnorm DIN EN 1176 zwischen drei Kontrollen unterschieden. 

Diese Spielplatzkontrollen müssen durchgeführt werden:

1. Visuelle Routineinspektion im Rahmen der Spielplatzkontrolle 

Visuelle Routineinspektion im Rahmen der Spielplatzkontrolle Diese Kontrollen dürfen durch Haustechniker oder Hausmeister durchgeführt werden, die von einem zertifizierten Spielplatzkontrolleur unterwiesen wurden. In wöchentlichem Turnus wird eine visuelle Inspektion ausgeführt:  

  • Offensichtliche Gefahrenquellen wie zerschlissene Seile, gesplittertes Holz oder schlecht funktionierende Lager werden erfasst. 
  • Die Funktion der Spielgeräte wird kontrolliert, indem diese getestet werden. 
  • Der Spielplatz wird von gefährlichen Stoffen wie Glasscherben oder Flaschen gereinigt. 
  • Kleinere Wartungsarbeiten wie das Nachziehen von Schrauben werden umgesetzt. 

2. Verschleißkontrolle und operative Inspektion 

Diese Prüfung darf nur von zertifizierten Spielplatzprüfern durchgeführt werden und erfolgt in der Regel vierteljährlich. Dabei werden unter anderem folgende Teile auf Beschädigung oder Verschleiß geprüft: 

  • Bolzen, Schrauben, Nieten oder Verbindungsteile 
  • bewegliche Teile wie Lager, Ketten oder Gelenke 
  • Seile 
  • Sitze, z. B. Schaukelsitze 
  • der Fallschutzbelag, beispielsweise unter Klettergerüsten 
  • Fangstellen besonderer Gefahrenpunkte 

3. Jährliche Hauptuntersuchung von Spielplätzen

Bei dieser Kontrolle erfolgt die bautechnische Prüfung, durch die die Verkehrssicherheit des Spielplatzes sowie der Spielgeräte gewährleistet wird. Folgende Fragen werden dabei durchgearbeitet: 

  • Wie ist der allgemeine Zustand der Spielgeräte? 
  • Entsprechen alle Spieleräte der Norm?   
  • Funktionieren selbstschließende Tore an verkehrsreichen Straßen richtig und sind Ein- und Ausgänge sicher betretbar? 
  • Sind Zaunanlagen in einwandfreiem Zustand?  
  • Gibt es Stolperkanten an Wegen oder sonstigen Flächen? 
  • Sind alle weiteren Einrichtungsgegenstände wie Tische, Bänke und Abfallbehälter intakt? 
  • Wie steht es um die allgemeine Hygiene des Spielplatzes? 

Auf Basis dieser Kontrollen erfolgt eine ausführliche Dokumentation sowie eine Einstufung der Mängel, inwiefern sie Auswirkung auf die Sicherheit haben. Die Eigentümer oder Betreiber werden daraufhin informiert. 

Sollte im Zuge einer Kontrolle eine nicht zu beseitigende Gefahrenstelle erfasst werden, wird das Spielgerät umgehend gesperrt und durch einen Bauzaun vor Nutzung gesichert. In manchen Fällen wird das Gerät sogar abgebaut oder unspielbar gemacht – beispielsweise werden Schaukelsitze entfernt.  

Spielplatzkontrollen professionell durchführen lassen

Spielplätze gehen mit einer hohen Verantwortung und der Verpflichtung für regelmäßige Spielplatzkontrollen einher. Sie möchten Ihre Spielplätze sicher und sauber wissen? Sprechen Sie uns gerne für eine Beratung an und geben Sie die Sicherheit Ihrer Spielplätze in professionelle und erfahrene Hände! 

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